Qualitätsicherung

Brandschutz

Brandschutz

Der Brandschutz wird von verschiedenen Stellen geregelt.

Der Kreisausschuss des Odenwaldreises kommt unangemeldet zur Gefahrenverhütungsschau gemäß § 15 Absatz 3 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBI. I S. 530).
Diese sind kostenpflichtig. Sollten Mängel zu beheben sein, werden diese durch eine Mängelbehebungsanordnung mitgeteilt.

Die Sicherheitseinrichtungen wie Brandmeldeanlage, Feuerlöscher, automatische Türen und die nasse Steigleitung werden regelmäßig von Fachkräften geprüft.


Sehr wichtig ist der Kontakt zur Freiwillige Feuerwehr Lützelbach

Die Zeitung schrieb im September 2007:
Brandschutz, Brandverhütung und Brandbekämpfung mit Unterstützung der “FREIWILLIGEN FEUERWEHR LÜTZELBACH”




Den Auftakt zu den diesjährigen Maßnahmen für Sicherheit im Haus Geist machte die Feuerwehr der Großgemeinde Lützelbach mit einer Feuerwehrübung. Mit über 60 Damen und Herren der freiwilligen Feuerwehr der Kerngemeinde sowie den Ortsteilen zeigten die Wehren, dass sie sich im Haus Geist bereits gut auskennen und im Ernstfall mit Sicherheit wissen, wo sie anpacken müssen.






Mit Atemschutzgeräten ausgerüstet haben die Männer die vorher hingesetzten Puppen aus dem verrauchten Treppenhaus geborgen.






Mit Schlauchleitung haben sie die Löschmöglichkeit bis in den hintersten Bereich des Hauses hergestellt. Durch sehr hohes Ausbildungsniveau und Disziplin können die Aufgaben schnell und gut gelöst werden.





Dies alles sowie das Aufgebot an Löschfahrzeugen und technischer Ausstattung zur Brandbekämpfung geben Betreibern Bernhard und Hannelore Geist das Gefühl der Sicherheit im doch hoffentlich nicht entstehenden Ernstfall. Die Damen und Herren der Feuerwehr wurden nach getaner Arbeit vom Haus Geist mit einem Imbiss belohnt.






Eine weitere Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit ist die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur vorbeugenden Brandbekämpfung. Dazu wurden in diesem Jahr an zwei Abenden 24 Mitarbeiter in zwei Gruppen unterrichtet.





Im Feuerwehrhaus vermittelte Herr Jürgen Beck (stellvertretender Gemeindebrandinspektor) sehr kompetent und fachlich versiert theoretische Kenntnisse zur Brandverhütung. Im Anschluss folgt die Praxis, nämlich der Umgang mit den Feuerlöschern, was für alle eine nicht alltägliche Sache war.



Die Mitarbeiter erklärten, dass durch diese Schulung die Hemmung im Umgang mit einem Feuerlöscher genommen wurde und sogar theoretischen Kenntnisse für den Privatbereich mitgenommen werden konnten. Demnächst wird eine Schulung der Mitarbeiter im Haus stattfinden um festzulegen wie im Ernstfall vorgegangen werden soll und wie die vielfältigen Aufgaben verteilt werden können Im Zuge der Präventionsmaßnahmen soll der Notfallplan auf dem neusten Stand gehalten und mit allen beteiligten Gruppen abgesprochen werden.




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