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Die häufigsten Fragen

Die häufigsten Fragen

Was ist vor einer Heimaufnahme zu bedenken?
Was ist bei einer Heimaufnahme zu erledigen?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kann ich meinen Hausarzt behalten?
Kann ich überall rauchen?
Muss ich Bettwäsche und Handtücher mitbringen?
Kann ich eigene Möbel mitbringen?
Gibt es eine Hausordnung? Gibt es Besuchszeiten?
Was ist vor einer Heimaufnahme zu bedenken?
Bevor Sie sich für einen Heimplatz entscheiden, sind viele wichtige Dinge zu überdenken und zu erledigen…

  1. Muss die Wohnung gekündigt werden?
  2. Strom / Gas / Wasser ablesen und kündigen
  3. Telefon abmelden
  4. Stornierung nicht mehr notwendiger Daueraufträge
  5. Stornierung nicht mehr notwendiger Versicherungen (Hausrat…)
  6. Adressenänderung an z.B. Zeitungsabo, Versicherungen, Rententräger,Freunde und Bekannte
  7. Reicht die Finanzierung aus (auch für eventuelle Zusatzleistungen)
  8. Rechtzeitiges Stellen von Anträgen (Pflegeversicherung, Sozialamt)Sehr wichtig, da die Ämter nach Prüfung rückwirkend ab Datum der Antragsstellung zahlen.
  9. Abschluss eines Heimvertrages
  10. Muss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden?
Was ist bei einer Heimaufnahme zu erledigen?
Damit nicht das eine oder andere vergessen wird, geben wir Ihnen diese Liste an die Hand...

  1. Bewohnerstammdaten
  2. Heimvertrag mit rechtsverbindlicher Unterschrift
  3. Antrag bei der Pflegekasse (Krankenkasse) für statinäre Pflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege stellen.
  4. Bei Demenz: bei der Pflegekasse "Eingeschränkte Alltagskompetenz" beantragen (Zuschuss von bis zu 200,- € für Betreuungsleistungen)
  5. Ggf. Antrag beim Sozialamt stellen
  6. Ggf. Befreiung der Rezeptgebühren beantragen (bei Sozialhilfe und ggf. ab Stufe 2/Chronischen Krankheiten möglich)
  7. Ggf. GEZ - Befreiung beantragen (bei Sozialhilfe)
  8. Personalausweis oder Reisepass
  9. Verzeichnis mitgebrachter Sachen
  10. Abmeldung am bisherigen Wohnort (entfällt innerhalb Hessens bzw. 2. Wohnsitz)
  11. Ausgefüllte Anmeldung für das Einwohnermeldeamt - 1. oder 2. Wohnsitz? (erledigen wir für Sie)
  12. Angabe des Kostenträgers und Kostenübernahmezusage
  13. Geburtsurkunde bei Ledigen oder gegebenenfalls Heiratsurkunde
  14. Bescheinigung, dass keine ansteckungsfähige TBC vorliegt (beim bisherigen Hausarzt anfordern)
  15. Krankenversicherungskarte
  16. Bescheinigung der Rezeptgebührenbefreiung (falls vorhanden)
  17. Kopie der amtsgerichtlichen Bestellung zum/r Betreuer/in
  18. Ggf. Wahl eines neuen Hausarztes
  19. Bericht des bisherigen Hausarztes an den neuen Arzt
  20. Kleider und mitgebrachte Gegenstände bitte mit Namensschildern versehen (erledigen wir für Sie, wenn gewünscht)
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Darüber informieren wir Sie auf den Seiten:
Kann ich meinen Hausarzt behalten?
Es besteht freie Arztwahl. Folgende Ärzte kommen regelmäßig in unser Haus:

  • Praxis Erich Lickroth, Lützelbach
  • Praxis Dres. med. Bartels, Neustadt
  • Praxis Dres. med. Sam/Eldracher, Sandbach
  • Praxis Dr. med. Christl, Sandbach
  • Praxis Dr.med. Klaere, Hainstadt

Sollte Ihr Hausarzt nicht dabei sein, sollten Sie ihn fragen, ob er auch Hausbesuche in unserem Haus für Sie durchführen würde.
Kann ich überall rauchen?
 

Leider nein! Aus Gründen des Brandschutzes ist das Rauchen nur auf der Terrasse und im Innenhof gestattet.
In den Zimmern und Fluren und auch im Aufenthalts- und Veranstaltungsraum sind Brandmelder angebracht. Auch dürfen keine Kerzen angezündet und keine eigene Lampen aufgestellt werden. Die Brandgefahr ist leider zu hoch!

Muss ich Bettwäsche und Handtücher mitbringen?
Nein, dieses wird vom Haus gestellt.
Es soll lediglich eine geringe Anzahl für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt mitgebracht werden, damit Sie Ihre persönlichen Dinge dabei haben.
Kann ich eigene Möbel mitbringen?
Unsere Zimmer sind mit einem Pflegebett, Nachtschrank, Schrank, Kommode, Tisch und Stuhl ausgestattet. Gerne können Sie Ihr Zimmer selbst möblieren und nach ihrem Geschmack einrichten.
Gibt es eine Hausordnung? Gibt es Besuchszeiten?
Eine Hausordnung haben wir nicht formuliert. Das Zusammenleben regelt sich nach dem Leitsatz "IN WÜRDE ALT WERDEN". Dazu gehört z.B., dass ein Bewohner zu jeder beliebigen Zeit Besuch empfangen kann, wie er das in einer eigenen Wohnung auch tun würde.



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