MDK-Transparenzbericht
Mit dem “Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ (Pflege- Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde erstmalig festgelegt dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) jährliche die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen überprüft.
Transparenzbericht stand 23.08.2011


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