Preise

Langzeitpflege

Preise Langzeitpflege

Preise ab dem 01.02.2012
Preise für einen Tag Langzeitpflege.
Pflegestufe Kosten pro Tag Zuzahlung der Pflegekasse* Ihr zu zahlender Betrag
0 65,36 € 0,00 € 65,36 €
I 77,23 € 34,10 € 43,13 €
II 93,07 € 42,63 € 50,44 €
III 108,91 € 51,67 € 57,24 €
* Die Zuzahlung der Pflegekasse ist auf eine feste pauschale begrentzt. Sehen Sie sich hierzu das Beispiel für einen Monat an.


Preise für einen Monat Langzeitpflege.
Pflegestufe Kosten pro Tag Kosten für einen Monat* Zuzahlung der Pflegekasse Ihr zu zahlender Betrag
0 65,36 € 1.960,80 € 0,00 € 1.960,80 €
I 77,23 € 2.316,90 € 1.023,00 € 1.293,90 €
II 93,07 € 2.792,10 € 1.279,00 € 1.513,10 €
III 108,91 € 3.267,30 € 1.550,00 € 1.717,30 €
* Für dieses Rechenbeispiel wurden 30 Tage genommen.
Kosten der Lanzeitpflege
Die Höhe der Kosten setzt sich zusammen aus:
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
  • Kosten für pflegebedingten Aufwand und
  • Investitionskosten.
  • Ausbildungsumlage
Pflegestufe
0 I II III
Kostenart Betrag
Investitionskosten
Zimmer mit fließendem Wasser k/w oder Dusche/WC, Miete, Instandhaltung Renovierung, Möblierung, Wäschestellung, technische Ausstattung...
16,36 € 16,36 € 16,36 € 16,36 €
Unterkunft und Verpflegung
Verpflegung, Unterkunft, weitere Kosten wie Verwaltung, Wäscheversorgung, Raumpflege,...
18,43 € 18,43 € 18,43 € 18,43 €
Ausbildungsumlage
2,85 € 2,85 € 2,85 € 2,85 €
Pflegekosten
27,72 € 39,59 € 55,43 € 71,27 €
Gesamtbetrag 65,36 € 77,23 € 93,07 € 108,91 €

Leistungen der Pflegeversicherung
Für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege zahlt die Pflegekasse gestaffelte monatliche Pauschalbeträge:
  • Pflegestufe I: 1.023,00 €
  • Pflegestufe II: 1.279,00 €
  • Pflegestufe III: 1.550,00 €

Pflegebedürftige ohne Einstufung gelten als Pflegestufe 0 und erhalten somit keine Leistung von der Pflegekasse!
Finanzierungsmöglichkeit
Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um das gesamte Heimentgelt zu bezahlen, kann die Leistung der Sozialhilfekasse in Anspruch genommen werden.

Zuständig ist das Amt des letzten gemeldeten Wohnortes. Für eine Bewilligung müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. So muss natürlich das laufende Einkommen (in der Regel Renten, evtl. Mieteinkünfte, Erträge aus Wertpapieren etc.) den Zuzahlungsbetrag unterschreiten. Bei Antragsstellung sind sämtliche Unterlagen einzureichen, welche lückenlose Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers geben. Bei der Sozialhilfe sind auch die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der leiblichen Kinder offen zu legen.




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